noch 23 Tage EU-weite Ausschreibung

Aufbau und Weiterentwicklung von Business-Intelligence- und Analytics-Services

Teilnahmefrist
27.10.2026, 12:00 Uhr
Auftraggeber
Hamburg Messe und Congress GmbH
Ort
Hamburg, Hamburg
Laufzeit
01.03.2027 – 28.02.2029
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Veröffentlicht
25.09.2026

Zu den Vergabeunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Die Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) sucht einen erfahrenen Dienstleistungspartner zur Weiterentwicklung, Implementierung und Unterstützung ihrer Analytics- und Business-Intelligence-Plattform auf Basis des bei der HMC bereits genutzten Microsoft Technology Stacks. Ziel ist die schrittweise Etablierung einer modernen, skalierbaren und integrierten Daten- und Reportinglandschaft, die datengetriebene Entscheidungen unterstützt, manuelle Prozesse reduziert und eine einheitliche Datengrundlage für Fachbereiche und Management schafft. Der Auftragnehmer soll die HMC sowohl strategisch als auch operativ bei der Weiterentwicklung der Daten- und Analytics-Landschaft begleiten und dabei Beratung, Entwicklung, Support sowie Wissenstransfer aus einer Hand leisten.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
  • Gewerbeanmeldung (soweit zutreffend) (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
  • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):
  • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (sofern zutreffend) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
  • Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):
  • Formblatt Personelle Ausstattung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Branchen

IT-Dienstleistungen & Software in Hamburg

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 02a53d6f-9246-4cdd-af32-d9ac20a2344c-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.