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EU-weite Ausschreibung
Rahmenvereinbarung Neubau und Rückbau von Grundwassermessstellen
Rahmenvertrag Neubau und Rückbau von Grundwassermessstellen
- Angebotsfrist
- 15.10.2026, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt- und Landwirtschaft (BfUL)
- Ort
- Radebeul, Sachsen
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Geschätzter Auftragswert
- 7.800.000 €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 06.09.2026
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Ein Nachweis der Zertifizierung gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 120-1, Ziffer A4 sowie B1 oder B 2 muss zwingend mit dem Angebot vorgelegt werden. Das Fehlen führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (PQ-VOB) nachzuweisen (Angabe der PQ-Nummer) ODER das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Wird der geforderte Nachweis nicht erbracht, kann dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
- verpflichtende Vorlage von mindestens 3 Referenzen zum fachgerechten Neubau und Rückbau von Grundwassermessstellen aus den letzten 5 Jahren ab 2021 mit Angabe des erbrachten Leistungsumfangs und des Bearbeitungszeitraums sowie des entsprechenden Ansprechpartners für die Referenzen. Wichtiger Hinweis zum Ausschluss: Es handelt sich hierbei um ein Mindestkriterium (Ausschlusskriterium). Wird die …
- verpflichtender Nachweis der Leistungsfähigkeit und Erklärung über Verfügbarkeit der erforderlichen Kapazitäten: Der Bieter bestätigt, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten (Personal und Technik) für die Errichtung von mindestens 42 Messstellen/a im Leistungszeitraum 2027 bis 2029 gemäß Baubeschreibung zur Verfügung stehen. Wichtiger Hinweis zum Ausschluss: Es handelt sich hierbei um ein …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 01a0628d-595b-48ea-a454-e55750b6eaa5-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.