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Rahmenvereinbarung über die Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht

Angebotsfrist
22.10.2026, 09:30 Uhr
Auftraggeber
Stadt Recklinghausen
Ort
Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Laufzeit
01.01.2027 – 31.12.2027
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
22.09.2026

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht Die vom Auftragnehmer angebotene Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage darf maximal 30 Kilometer (kürzeste Strecke) vom Standort des Auftraggebers (Beckbruchweg 33, 45659 Recklinghausen) entfernt sein. Dies gilt auch, sofern es sich bei dem Betreiber der Anlage um einen Nachunternehmer handelt.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Nachweis über die Anzeige nach § 53 KrWG, alternativ Nachweis über die gültige Erlaubnis nach § 54 KrWG
  • Nachweis einer betrieblichen Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56, 57 KrWG oder gleichwertiger Nachweis
  • Die vom Auftragnehmer angebotene Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage darf maximal 30 Kilometer (kürzeste Strecke) vom Standort des Auftraggebers (Beckbruchweg 33, 45659 Recklinghausen) entfernt sein. Dies gilt auch, sofern es sich bei dem Betreiber der Anlage um einen Nachunternehmer handelt.

Branchen

Entsorgung, Abwasser & Umweltdienste in Nordrhein-Westfalen

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung bac4217c-0320-4225-bac0-16dbed968274-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.