noch 2 Tage Nationale Ausschreibung

Elektrogeräte für Gemeinschaftsunterkünfte in der Oberpfalz

Angebotsfrist
06.10.2026, 12:00 Uhr
Auftraggeber
Regierung der Oberpfalz
Ort
Oberpfalz, Bayern
Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Veröffentlicht
08.09.2026

Zu den Vergabeunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Die Regierung der Oberpfalz betreibt Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen, die sich auf das Gebiet der ganzen Oberpfalz verteilen.

Betreiber der Unterkünfte ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung der Oberpfalz. Jede GU besitzt einen zuständigen GU-Leiter.

Eine Liste der Unterkünfte mit den genauen Anschriften ist dieser Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügt.

Für die Ausstattung dieser GUs mit Elektrogeräten sucht die Regierung der Oberpfalz ab 1. Januar 2027 einen oder mehrere Vertragspartner, die während des Vertragszeitraums Waschmaschinen, Wärmepumpentrockner, Elektroherde, Tischkühlschränke sowie Kühl- und Gefrierkombinationen auf Abruf liefern. Diese Geräte sind für den Gebrauch durch die Bewohner bestimmt.

Die Liefermengen sind von den Zu- und Abgängen der Asylsuchenden abhängig. Es ist daher von Schwankungen auszugehen.

Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ergeben sich für den Auftragszeitraum folgende Stückzahlen pro Jahr:

Waschmaschinen: 40

Wärmepumpentrockner mit Wasserbehälter und Abwasseranschluss: 90

Elektroherde: Elektrostandherde: 140

Elektroherde: Herd-Sets, Massekochfelder: 10

Tischkühlschränke mit Gefrierfach: 25

Kühl- und Gefrierkombinationen: 50

Wir weisen ausdrücklich darauf hin,, dass es sich hierbei um Vergleichszahlen handelt, die lediglich einen Hinweis auf die zu erwartende Größenordnung für die Kalkulation geben sollen und nicht um garantierte Mengen.

Elektrogeräte für Gemeinschaftsunterkünfte in der Oberpfalz

Branchen

Möbel, Einrichtung & Ausstattung in Bayern

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 25797726-1 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.