Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen für die Straßenmeistereien des Landkreises Nordsachsen
- Angebotsfrist
- 15.10.2026, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Landratsamt Nordsachsen
- Ort
- Eilenburg, Sachsen
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
Leistungsbeschreibung
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Straßenmeistereien Eilenburg und Delitzsch: Name des Auftraggebers: Landratsamt Nordsachsen; Bereich/Abteilung: Dezernat Bau und Umwelt, Straßenbauamt; Straße, Hausnummer: Dr.-Belian-Straße 4 - 5; Postleitzahl: 04838; Ort: Eilenburg; Land: Deutschland; E-Mail: [siehe Bekanntmachung]; Internetadresse: www.landratsamt-nordsachsen.de; Los 2, Straßenmeistereien Dahlen, Oschatz und Torgau: Name des Auftraggebers: Landratsamt Nordsachsen; Bereich/Abteilung: Dezernat Bau und Umwelt, Straßenbauamt; Straße, Hausnummer: Dr.-Belian-Straße 4 - 5; Postleitzahl: 04838; Ort: Eilenburg; Land: Deutschland; E-Mail: [siehe Bekanntmachung]; Internetadresse: www.landratsamt-nordsachsen.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de
d) Art und Umfang der Leistung: Das Straßenbauamt des Landratsamts Nordsachsen schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Anmietung von Hubarbeitsbühnen für die Straßenmeistereien des Landkreises Nordsachsen aus. Die verschiedenen Hubarbeitsbühnen dienen Unterhaltungsarbeiten an den Bundes-, Staats- und Kreisstraßen des Landkreises. Benötigt werden LKW-Teleskop-Arbeitsbühnen, selbstfahrende Teleskop- bzw. Gelenkteleskop-Arbeitsbühnen unterschiedlicher Maße sowie Anhänger-Teleskop-Arbeitsbühnen entsprechend der dieser Bekanntmachung beigefügten Leistungsverzeichnisse.
Ziel der Ausschreibung ist das Zustandekommen eines Mietvertrages als Rahmenvereinbarung, auf dessen Grundlage Einzelaufträge abgeschlossen werden. Die Anmietung erfolgt ohne Bedienpersonal.
Im jeweiligen Einzelauftrag werden die Größe der Hubarbeitsbühne, der Übergabeort und die Übernahme-/Übergabetermine festgelegt. Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellte Hubarbeitsbühne innerhalb von fünf Werktagen nach Anforderung zur Verfügung zu stellen. Der Straßenmeister legt den Termin fest. Kann der Vermieter die Hubarbeitsbühne nicht innerhalb der Fünf-Tage-Frist bereitstellen, ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Vermieters eine Alternative zu beschaffen.
Gerechtfertigte Leistungs- bzw. Lieferunterbrechungen können gemäß § 5 VOL/B angemessen verlängert werden, bedürfen aber grundsätzlich der Schriftform. Der Vertrag sieht Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung von Ausführungsfristen gemäß § 11 VOL/B vor. Grundlage hierbei ist die Zuverlässigkeit des Vertragspartners im Vertragsverhältnis.
Die Bereitstellung erfolgt für mindestens zwei Tage, erfahrungsgemäß ist jedoch von fünf Tagen in Folge auszugehen.
Die Kraftfahrzeuge und Anhängemaschinen sind in einem verkehrssicheren, vollumfänglichen fahrbereiten Zustand, LKW vollgetankt, in der Straßenmeisterei abzugeben. Die Übergabe/Übernahme ist zu protokollieren.
Für die Ausführung der Arbeiten gelten die gesetzlichen Arbeits-, Gesundheitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Zeit der Ausführung gültigen gesetzlichen Bestimmungen zur Unfallverhütung sowie alle sonstigen Sicherheitsregeln gewissenhaft einzuhalten. Er haftet für alle aus der Unterlassung solcher Maßnahmen ergangenen Schäden.
Der Vermieter weist auf Verlangen des Auftraggebers anhand von Zertifikaten und aktuellen Prüfprotokollen von staatlich anerkannten Prüfstellen die Gewährleistung aller Sicherheitsbestimmungen der Hubarbeitsbühnen nach. Entsprechende aktuelle Prüfplaketten sind an den Hubarbeitsbühnen befestigt.
Die Hubarbeitsbühnen sind durch den Vermieter für den Betrieb und Verkehr vollumfänglich zu versichern. Sie verfügen über eine Haftpflichtversicherung- und einen Kaskodeckungsschutz. Eine Umlage für Versicherungsbeiträge ist in die Mietpreise einzukalkulieren. Der Auftraggeber übernimmt …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 25832820-1 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.