Transparenzbekanntmachung
- Frist
- siehe Unterlagen
- Auftraggeber
- Landkreis Meißen, Landratsamt, Rechts- und Kommunalamt, Vergabestelle
- Ort
- Lommatzsch OT Dörschnitz, Sachsen
- Verfahren
- de-restricted-wo-call
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Leistungsbeschreibung
1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung; Vergabenummer: 2026-25-54.2.1.01; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein
2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Landkreis Meißen, Landratsamt, Rechts- und Kommunalamt, Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Brauhausstraße 21; PLZ: 01662; Ort: Meißen; Land: Deutschland
3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A
4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Der Landkreis Meißen plant die Lückenbepflanzung Kreisstraßenabschnittes K 8084 Dörschnitz - Klappendorf; VNK 4745016 NNK 4746038, Station 1+530 bis 2+450..
Die Ausführung der Pflanzmaßnahmen ist für Ende 2026/Anfang 2027 vorgesehen.
5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: K 8084 Dörschnitz - Klappendorf; PLZ: 01623; Ort: Lommatzsch OT Dörschnitz; Land: Deutschland
6. Art und Umfang der Leistung: CPV-Code: 45112700-2; Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Der Landkreis Meißen plant die Lückenbepflanzung Kreisstraßenabschnittes K 8084 Dörschnitz - Klappendorf; VNK 4745016 NNK 4746038, Station 1+530 bis 2+450..
Die Ausführung der Pflanzmaßnahmen ist für Ende 2026/Anfang 2027 vorgesehen.
7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 01.12.2026 - 31.03.2026
8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht bereits fest. Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 28.09.2026
9. Dokumente: -
Landschaftsbau/ Außenanlagen
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 25852310-1 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.