Audiokonferenzsystem für 16 Teilnehmer
- Angebotsfrist
- 16.10.2026
- Auftraggeber
- Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
- Ort
- Magdeburg, Sachsen-Anhalt
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
- Veröffentlicht
- 03.10.2026
Leistungsbeschreibung
Nationale Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenr.:
2026/0445/K13
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg
Deutschland
Telefonnummer:
Telefaxnummer:
E-Mail-Adresse:
Internet-Adresse:
www.ovgu.de
Zuschlagserteilende Stelle:
Siehe oben
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung
3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:
ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):
Entfällt (siehe 9.).
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung:
Lieferung eines Audiokonferenzsystem für 16 Teilnehmer
Menge und Umfang:
Lieferung eines Audiokonferenzsystem für 16 Teilnehmer in 39106 Magdeburg,
geschätzter Auftragswert 30.000 EUR netto
Ort der Leistung:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Universitätsplatz 2
39106
Magdeburg
Deutschland
6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe:
Nein
7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:
Ende der Ausführungsfrist:
Bemerkung zur Ausführungsfrist:
9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können:
unter (URL:):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1a0fbf9b3c0-411fddd6151f768
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis:
16.10.2026 24:00
Ablauf der Bindefrist:
06.11.2026
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:
:
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/
B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden keine Vorauszahlungen geleistet.
Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung.
Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email
akzeptiert (http://www.ovgu.de/erechnung.de)
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
:
a)Nachunternehmerverzeichnis (wenn beabsichtigt)
b) Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender
Einzelnachweis: Eigenerklärung §§123, 124 GWB ( https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf)
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis:
Ja
15. Sonstiges:
1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf
2. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist,
gilt entsprechend:
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 15,67 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich …
Branchen
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Quelle: Bekanntmachung 25887452-1 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.