noch 22 Tage EU-weite Ausschreibung

Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport, Abfackeln von Restmengen, Inertisieren von Pipelines zum Gastransport Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung

Teilnahmefrist
26.10.2026, 12:00 Uhr
Auftraggeber
GASCADE Gastransport GmbH
Ort
Kassel, Hessen
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Veröffentlicht
24.09.2026

Zu den Vergabeunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Evakuierungsarbeiten von Pipelines zum Gastransport

Abfackeln von Restmengen

Inertisieren von Pipelines zum Gastransport

Im Rahmen einer nicht abschließenden Rahmenvereinbarung

(1) GASCADE Gastransport GmbH und (2) NEL Gastransport GmbH (NGT) sind unabhängige Fernleitungsnetzbetreiber mit Sitz in Kassel, Deutschland. Die Auftraggeber sind Tochtergesellschaften der Wiga Transport Beteiligungs-GmbH & Co. KG, die wiederum zur SEFE Securing Energy for Europe GmbH gehört. GASCADE und NGT transportieren Erdgas und Wasserstoff sicher, zuverlässig und effizient durch ihre Pipelinesysteme.

Die Auftraggeber spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Energiezukunft und unterstützen den Aufbau eines Wasserstoff-Netzes in Deutschland und Europa. Die Auftraggeber sind auch an verschiedenen Projekten beteiligt, die zur Verbesserung der Gasinfrastruktur und zur Unterstützung der Energiewende beitragen.

Die EU-Methanregulierung verpflichtet die Auftraggeber als Fernleitungsnetzbetreiber alle Maßnahmen möglichst Emissionsfrei durchzuführen. Der Einsatz von mobilen Umpumpverdichtern, Fackel und anschließender Inertisierung bietet den Auftraggebern die Möglichkeit, Arbeiten an den Assets mit möglichst geringen Emissionen durchzuführen.

Dieses Leistungsverzeichnis beschreibt die Erbringung von drei Arbeitsschritten: das Evakuieren, Abfackeln und Inertisieren. Das Medium ist Erdgas und Wasserstoff der 5. Gasfamilie nach G260. Die mobilen Einheiten sollen über flexible Schlauchleitungen oder Chiksan Leitungen angeschlossen werden können. Das Verbrauchsgas sowie die evakuierte/abgefackelte Menge soll gemessen und dokumentiert werden.

Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung durch den oder die Auftraggeber in Kraft, wobei sich die Auftraggeber gegenseitig vertreten können. Der Zuschlag zum Abschluss, der nicht abschließenden Rahmenvereinbarung wird, allen Bietern erteilt, die nicht auszuschließen sind, die geforderten Eignungsanforderungen erfüllen, die Rahmenvereinbarung vorbehaltlos akzeptieren und für mindestens ein beantragtes Leis-tungspaket sämtliche Mindestanforderungen erfüllen. Eine Preiswertung findet im Verfahren zum Abschluss der Rahmenvereinbarung nicht statt.

Die Vergabestelle schätzt das anstehende Auftragsvolumen über die Laufzeit auf EUR 15.000.000,00. Der Gesamtwert aller Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung ist daher auf den Höchstwert von EUR 20.000.000,00 netto begrenzt. Nach Erreichen des Höchstwerts dürfen keine weiteren Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben werden. Die Auftraggeber führen eine gemeinsame fortlaufende Abrufkontrolle.

Der Ausführungszeitraum der einzelnen konkreten Beauftragungen wird bei Bedarf mittels Mini-Wettbewerb bekannt gegeben.

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Höchstwert oder die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung durch die Vergabe von Einzelaufträgen erschöpft ist oder nach 8 Jahren, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubig-ter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für …
  • PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 3.1 (bzw. Vordruck 3.2).
  • PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland) - PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland). Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 8.
  • PL4: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen - PL4: Eigenerklärung zur Einhaltung über das Tariftreueversprechen Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 9.
  • WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren - WL1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre …
  • WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. - WL2: Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum …

Branchen

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Quelle: Bekanntmachung 1f347ac4-3999-43e0-91d1-7ce7fb2b2488-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.