Lieferung und Montage eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 11:00 Uhr
- Auftraggeber
- Stadt Oranienburg
- Ort
- Oranienburg, Brandenburg
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 27.09.2026
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Oranienburg schreibt die Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 1846-2 in Anlehnung an die DIN 14502 Teil 1-3 und DIN 14530 Teil 27 für die Freiwillige Feuerwehr Oranienburg europaweit im offenen Verfahren nach VGV aus. Es sind ausschließlich Neufahrzeuge anzubieten. Los 1 - Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Los 2 - Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Los 3 - Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber
Lose (3)
- Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung
- Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungs Löschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1
- Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber
Eignungsanforderungen (Auszug)
- NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter …
- NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter …
- NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter …
- NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter …
- A. - ERKLÄRUNG, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift …
- NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung add3c786-6484-43a4-b520-449659feb2b9-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.