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EU-weite Ausschreibung
L-Bank - Vergabe von Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung (KG 420, 430, 474, 480) für Sanierung/Umbau des Hauses 6 in Stuttgart
- Teilnahmefrist
- 19.10.2026, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
- Ort
- Stuttgart, Baden-Württemberg
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
Leistungsbeschreibung
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den KG 420, 430, 474 und 480 für Sanierung/Umbau des Hauses 6 am Standort Stuttgart.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Elektroplanungsleistungen).
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur …
- Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2023, 2024, 2025).
- Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen fünf Jahren Es gelten folgende Mindestanforderungen: Vorlage von mindestens drei Referenzen über die Erbringung von Fachplanungs-leistungen der Technischen Ausrüstung in den Kostengruppen 420, 430, 474 und 480 in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8, mit Herstellkosten in den vorge-nannten Kostengruppen gemäß DIN 276 von …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 415a689e-2056-4a4c-976c-87bebad69f78-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.