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Reinigungsdienstleistung Maria Stern Schule

Reinigungsdienstleistungen Maria Stern Schule

Angebotsfrist
26.10.2026, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Marienverein Würzburg e.V.
Ort
Würzburg, Bayern
Laufzeit
01.01.2027 – 31.12.2029
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
27.09.2026

Zu den Vergabeunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung der "Räume Schule und HPT".

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • 4.2.1 Unternehmensdarstellung: Unternehmensdarstellung (Name des Unternehmens / der Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der Zahl der Führungskräfte und der angestellten Mitarbeiter.
  • Der Bieter hat einen Handelsregister- oder Gewerberegisterauszug vorzulegen.
  • Nachweis des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss abschließt. Der Nachweis zur Betriebshaftpflicht ist jährlich im Januar unaufgefordert einzureichen. Mindestversicherungssumme: 2.500.000,00 € für Sachschäden 2.500.000,00 € für …
  • Der Bieter hat mit seinem Angebot drei aussagekräftige Referenzen über eine vergleichbare Tätigkeit wie die ausgeschriebene aus den letzten 5 Jahren vorzulegen, anhand derer der Auftraggeber die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilen kann.
  • 4.4.2 Qualifikationsanforderungen Objektleitung - Weisungsbefugnis gegenüber den eingesetzten Reinigungskräften - mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk - Fließende Deutschkenntnisse, damit der Objektleiter ohne Schwierigkeiten mit den Mitarbeitern des Auftraggebers kommunizieren kann. Die geforderten Qualifikationen der Objektleitung sind durch drei …

Branchen

Gebäudereinigung in Bayern

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung c646af2b-6d78-4cf3-a707-cbb029b1c09b-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.