noch 23 Tage EU-weite Ausschreibung

Objektplanung gem. Par.34 HOAI, LPH 1-9

Teilnahmefrist
27.10.2026, 13:00 Uhr
Auftraggeber
Landeshauptstadt München, Baureferat
Ort
München, Bayern
Laufzeit
01.01.2027 – 31.12.2031
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Veröffentlicht
25.09.2026

Zu den Vergabeunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI Leistungsphasen 1-9, für den Neubau des

Einsatzmittellagers einer Feuerwache sowie Dienstwohnungen. Planung einer vorrübergehenden

Nutzung der Flächen als Interimsquartier für den Ausbildungsbetrieb der Feuerwehr- &

Rettungsdienstschule

Der Standort ist ein freies stadteigenes Grundstück in München Aubing, im Bereich der Gewerbeflächen Langenburg-, Kronwinkler- und Kastelburgstraße.

Geplant ist das Einsatzmittellager der Feuerwache Aubing mit einer Abstellhalle für Abrollcontainer,

einem Lagerbereich für Hochregallager, Werkstätten und die dazugehörige Verwaltung. In den

darüberliegenden Geschossen über der zweigeschossigen Abstellhalle sollen Dienstwohnungen

untergebracht werden. Die Wohnungen sollen von 2-, bis 4-Zimmer-Wohnungen angeboten werden und eine eigene Adresse erhalten.

Das Wachgebäude der FW Aubing mit Fahrzeughalle, Wachbetrieb und Ruheräumen soll erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant und umgesetzt werden und ist nicht Teil der Planung. Die Planung hat das Wachgebäude jedoch mit zu berücksichtigen, vor allem in Bezug auf die Erschließung.

In dem Gebäuderiegel entlang der Kastelburgstraße soll vorab eine Interimsnutzung für Teile der

Feuerwehr- und Rettungsdienstschule (FRSM) aus der Aidenbachstraße aufgenommen werden. Die in dem Bauteil im Erdgeschoss vorgesehenen zukünftigen Abstellhallen für Abrollcontainer, Werkstätten und Sozialbereiche sollen für die FRSM als Fahrzeugabstellgassen und Schulungssäle genutzt werden.

Die Halle des Paletten-Regallagers für Einsatzmittel kann vorab als Übungshalle der FRSM dienen.

Außenflächen werden vorab als Übungsflächen befestigt. Der Aufwand für die Änderungen und

Umbauten für die finale Nutzung als Einsatzmittellager ist planerisch schon frühzeitig abzustimmen und zu minimieren.

Das genehmigte, vorläufige Nutzerbedarfsprogramm liegt den Anlagen bei. Ebenfalls sind die

Anforderungen an Standard und Ausstattung und an Freiflächen dem vorläufigen

Nutzerbedarfsprogramm zu entnehmen.

Die vorläufigen Flächenbedarfe sowohl für das Einsatzmittellager als auch die Interimsflächen sind in der Anlage Raumprogramm dargestellt.

Die Machbarkeitsstudie und Flächenüberlegungen der Branddirektion für die Interimsnutzung liegen als Anlage zum Verfahren bei.

Die betriebliche, wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen

Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der Interims- sowie der finalen Nutzung sind wesentliche

Anforderungen.

Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, baurechtliche Beurteilung nach § 30 Abs. BauGB in Verbindung mit § 34 Abs.1 BauGB. Vorbescheid 2023 wurde positiv beschieden.

Anforderungen an Freiflächen

Für den Außenbereich sind besonders die PKW Stellplätze sowie der Übungshof von besonderer

Bedeutung. Eine Tiefgarage sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Die im Raumprogramm genannte Anzahl Stellplätze stellt jeweils die Maximalzahl dar. In der

Vorplanung ist anhand der umsetzbaren Flächen eine Ermittlung der Stellplätze in Vorabklärung mit der LBK und den baurechtlichen Vorgaben durchzuführen.

Der Übungshof dient zur Durchführung von Übungen. Es ist dabei eine versiegelte Manipulationsfläche vorzusehen, um bei Übungen das Eindringen von Ölen und Flüssigkeiten in das Erdreich zu verhindern, die bei Übungen mit Schrott-Pkw austreten können.

Dienstwohnungsgebäude müssen einschließlich Freifläche und Spielplatz den

Wohnungsbauvorschriften entsprechen.

Optionen/Verlängerung: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1 und Lph. 2 Zweite Stufe: Beauftragung der Lph.3 Dritte Stufe: Beauftragung der Lph.4 Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 5 Fünfte Stufe: Beauftragung der Lph. 6 und 7 Sechste Stufe: Beauftragung der Lph. 8 Siebte Stufe: Beauftragung der Lph. 9 Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur zu erbringen. –- Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der benannte verantwortliche …
  • Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10%)
  • Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, …
  • Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2016 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %): -- - Neubau - LPH 2-5 nach § 34 HOAI selbst erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen - LPH 6-8 nach § 34 HOAI selbst erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen - Honorarzone gem. HOAI ≥ III - …

Branchen

Architektur & Stadtplanung in BayernIngenieurleistungen, Vermessung & Gutachten in Bayern

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Quelle: Bekanntmachung b59e0c36-6de9-404a-9f0b-aa24a3eb994d-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.