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EU-weite Ausschreibung
Herbstpflanzung 2026 FoB Chorin, Forstbetrieb Gross Schönebeck, Forstbetrieb Hangelsberg
- Angebotsfrist
- 16.10.2026, 09:00 Uhr
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Forst Brandenburg - Vergabemanagement Standort Eberswalde
- Ort
- Eberswalde, Brandenburg
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
Leistungsbeschreibung
Herbstpflanzung 2026 - Forstbetrieb Chorin, Forstbetrieb Gross Schönebeck, Forstbetrieb Hangelsberg
Lose (7)
- FoB Chorin - Pflanzungen
- FoB Chorin - Pflanzungen
- FoB Chorin - Pflanzungen
- FoB Chorin - Lieferung Pflanzen ALBA
- FoB Chorin - Lieferung Pflanzen
- FoB Gross Schönebeck - Pflanzungen
- FoB Hangelsberg - Lieferung Pflanzen
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Bescheinigung in Steuersachen (bei EU-Vergaben) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Firmenregistrierung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (bei EU-Vergaben) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (bei EU-Vergaben) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Nachweis Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Deckungssumme mind. 1 Mio. Euro
- Technikliste (für Pflanzdienstleistungen) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 7b2a1a74-b527-473f-a088-7888d6e200fb-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.