noch 15 Tage EU-weite Ausschreibung

Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte 85311000-2

Angebotsfrist
19.10.2026, 09:00 Uhr
Auftraggeber
Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Ort
Berlin, Berlin
Laufzeit
01.03.2027 – 31.05.2031
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
30.09.2026

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Leistungsbeschreibung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, die Betriebsleistung für das Ankunftszentrum Berlin, Oranienburger Str. 285 in 13437 Berlin, zu vergeben. Der Betreiber ist hierbei für die Verwaltung der Unterkunft, die Aufnahme und die kurzzeitige Unterbringung der von dem Auftraggeber zugewiesenen Personen, die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Personen, die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft verantwortlich. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung.

Optionen/Verlängerung: Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin zwei (2) Mal um jeweils ein (1) Jahr verlängert werden (Option). Die Ausübung der Verlängerungsoption ist dem Betreiber jeweils spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. vor Ablauf der Options-Laufzeit schriftlich anzuzeigen. Durch die rechtzeitige Ausübung einer Option verlängert sich das Vertragsver-hältnis zu den jeweils zuletzt geltenden Vertragsbedingungen.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=208980 Entgegen der Angabe, dass lediglich andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Anwendung finden, sind unter dem oben hinterlegten Verknüpfungslink sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Eignungskriterien und Mindestanforderungen hochgeladen. Eine andere technische Möglichkeit besteht aktuell nicht.

Branchen

Gesundheit, Pflege & soziale Dienste in Berlin

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 5ca7f017-2031-4245-96d4-f34987b708b8-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.