Spezialtiefbauarbeiten
- Angebotsfrist
- 20.10.2026, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Sprinkenhof GmbH
- Ort
- Hamburg, Hamburg
- Laufzeit
- 24.11.2026 – 27.05.2027
- Fläche (laut Beschreibung)
- ca. 15.673 m²
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Leistungsbeschreibung
Die Spiel- und Veranstaltungsstätte Kampnagel soll modernisiert und erweitert werden. Derzeit sind bereits zwei Gebäudekörper vorhanden, die Hallen haben bis zu 2 Obergeschosse mit einer BGF von 15.673 m². Das Verwaltungsgebäude umfasst 5 Obergeschosse mit einer BGF von 3.573 m². Einer der Neubauten wird als Residenzgebäude geplant. Dieses umfasst Wohneinheiten von Künstlern auf 6 Etagen und hat eine BGF von 1.845 m². Die K7 ist oberhalb der Hallen als Neubau mit einer BGF von 7.606 m² geplant. Es umfasst 2 Obergeschosse mit doppelter Raumhöhe und Zwischengeschossen in Teilbereichen.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- 3 Referenzen für die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (nicht Krankenkasse).
- Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 41433073-a582-438c-a4fa-e4d91e5b6b37-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.