noch 23 Tage
EU-weite Ausschreibung
Objektplanung Verkehrsanlagen (Leistungsphase 5 und 6)
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 44
- Ort
- Rastatt, Baden-Württemberg
- Laufzeit
- 01.02.2027 – 30.06.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
Eignungsanforderungen (Auszug)
- § 46 (3) Nr. 3 VgV : Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bieter muss mindestens
- § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlage in der Honorarzone III, LPH 5 und 6, mit anrechenbaren Kosten in Höhe von mind. EUR 20 Mio. netto. Vergleichbar zur planfreien Anschlussstelle sind …
- § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens …
- §46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens Der Bieter muss mindestens über 5 Ingenieure verfügen. Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage …
- §46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Daher ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
- §45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000,00 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 6.000.000,00 Mio. € gegeben ist.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 2df900bd-c83f-459c-b4d9-54481065a5fb-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.