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EU-weite Ausschreibung
Reinigungsdienstleistungen, Unterhalts- und Glasreinigung
- Angebotsfrist
- 15.10.2026, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Bezirksamt Spandau von Berlin
- Ort
- Berlin, Berlin
- Laufzeit
- 01.02.2027 – 31.01.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
Leistungsbeschreibung
Unterhalts- und Glasreinigung
Optionen/Verlängerung: Die Vereinbarung wird für die Dauer von drei Jahren (36 Monate) abgeschlossen, mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 12 Monaten.
Lose (2)
- Unterhaltsreinigung
- Glasreinigung
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Der Bietende hat nachzuweisen, dass er Reinigungsleistungen umgesetzt hat, die umfangreiche und einschlägige Erfahrungen erkennen lassen und die hinsichtlich der mit diesem Vergabeverfahren zu erbringender Leistung gleichwertig sind. Hierfür reicht der Bieter eine Liste mit vergleichbaren Leistungen ein, die er innerhalb der letzten drei Jahren erbrachte. Aus den Referenzen sollen sich …
- Vorlage von Zertifizierungen nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement). Der Zertifizierung gleichgesetzt ist der vom Bietenden zu erbringende Nachweis, dass er die mit der Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt. Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Es sind die jeweiligen Zertifizierungsurkunden beizufügen. Fehlende Angaben und …
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (bitte reichen Sie die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot ein, Betriebshaftpflicht) Hierzu ist das Formblatt [Eigenerklärung_zur_Eignung] pro abzugebendes Angebot für ein Los auszufüllen! Fehlende Angaben oder das nicht Ausfüllen des Formblattes können zum Ausschluss vom Ver-fahren führen. Der Bietende und alle Mitglieder einer …
- Darstellung der Umsatzzahlen der Geschäftsjahre 2023-2025 im Bereich Reinigungsdienstleistungen.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung f6ec31ed-ae86-4739-a492-2116fbded816-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.