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EU-weite Ausschreibung
ST 26036 Erstellung Nahverkehrsplan 2029
- Teilnahmefrist
- 02.11.2026, 09:00 Uhr
- Auftraggeber
- Rhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Zentrales Vergabemanagement
- Ort
- Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen
- Laufzeit
- 01.02.2027 – 31.12.2028
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
Leistungsbeschreibung
Erstellung eines Nahverkehrsplans für den Rhein-Kreis Neuss in 10 Arbeitspaketen:
• Bestandsaufnahme
• Anforderungsprofil
• Verkehrsprognose
• Mängelanalyse und Bewertung
• Zielkonzept
• Umsetzung
• Finanzierungs- und Organisationskonzept
• Barrierefreiheit
• Bürgerbeteiligung
• Weitere Beteiligungen und Anhörungen
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Vorlage eines Nachweises über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV.
- Einreichung der folgenden Dokumente mit dem Teilnahmeantrag: • Dokument 233 Nachunternehmerverzeichnis, falls zutreffend • Dokument 234 Erklärung Bieter- Arbeitsgemeinschaft, falls zutreffend • Dokument 235 Verzeichnis Leistungen, Kapazitäten anderer Unternehmen, falls zutreffend • Dokument 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - falls zutreffend
- Vorlage von zwei Referenzen über die Erstellung von Nahverkehrsplänen oder vergleichbaren strategischen Verkehrs- bzw. Mobilitätsplanungen aus den letz-ten fünf Jahren. Mindestens eine Referenz muss hinsichtlich Umfangs, Aufga-benstellung und Komplexität mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sein. Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben beinhalten: Auftraggeber, Bezeichnung und …
- Die für die Projektleitung vorgesehene Person muss über ein abgeschlossenes Hochschulstudium insbesondere in den Bereichen Verkehrsingenieurwesen, Verkehrswesen, Verkehrswirtschaft, Geographie, Raumplanung, Stadtplanung oder einem vergleichbaren Studiengang sowie über mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung von Nahverkehrsplänen oder vergleichbaren strategischen …
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 € für Personenschäden sowie 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall. Alternativ ist eine Eigenerklärung zulässig, dass im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 83fa6b07-d61c-4685-ad75-d2de093352df-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.