Lieferung von elektrischer Energie Ökostrom für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen im Bundesland Schleswig-Holstein
- Angebotsfrist
- 29.10.2026, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
- Ort
- Kiel, Schleswig-Holstein
- Laufzeit
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) als Vollstromversorgung für die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Abnahmestellen der Auftraggeber.
Der zur Versorgung der Abnahmestellen gelieferte Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.
Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird. Zulässige Energiequellen sind insbesondere: Wasserkraft einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie der biologisch abbaubare Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Soweit Strom aus Biomasse eingesetzt wird, müssen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an die eingesetzten Energieträger sowie, soweit einschlägig, die gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt sein.
Strom aus Kernenergie sowie Strom, der aus fossilen Energieträgern, insbesondere Kohle, Erdgas oder Mineralöl, erzeugt wurde, erfüllt die Anforderungen dieser Ausschreibung nicht. Dies gilt auch für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, soweit dieser unter Einsatz fossiler Energieträger erzeugt wurde.
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Die Ausschreibung umfasst insgesamt 2 Lose mit ca. 499 Abnahmestellen und einem jährlichen Gesamtverbrauch von ca. 4,3 GWh. Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle auf 2 Lose verteilt.
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Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen.
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Toleranzband: Für das Lieferjahr 2027 gilt für jeden Auftraggeber ein Toleranzband von ± 10 % der für diesen Auftraggeber maßgeblichen Gesamt-Referenzmenge. Die Mindestabnahmemenge zu den vereinbarten Lieferkonditionen beträgt je Auftraggeber 90 % der Gesamt-Referenzmenge des Lieferjahres 2027.
Die Maximalabnahmemenge zu den vereinbarten Lieferkonditionen beträgt je Auftraggeber 110 % der Gesamt-Referenzmenge des Lieferjahres 2027. Für die Prüfung des Toleranzbandes werden die tatsächlichen Verbrauchsmengen sämtlicher im Lieferjahr 2027 zur Versorgung angemeldeter Abnahmestellen des jeweiligen Auftraggebers gemeinsam betrachtet. Soweit innerhalb eines Auftraggebers unterschiedliche Preis- oder Messgruppen bestehen, werden deren Verbrauchsmengen für die Prüfung des Toleranzbandes zusammengefasst.
Verbrauchsabweichungen innerhalb des Toleranzbandes führen zu keiner gesonderten Mehr- oder Mindermengenabrechnung. Eine gesonderte Mehr- oder Mindermengenabrechnung kann ausschließlich für Verbrauchsmengen erfolgen, die außerhalb des vorstehend festgelegten Toleranzbandes liegen.
Hinsichtlich der Einzelheiten der Mehr- und Mindermengenabrechnung wird auf Ziffer 10 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Betrachtung des Toleranzbandes erfolgt für jeden Teilnehmer gesondert. Maßgeblich ist die Summe der tatsächlichen Verbrauchsmengen sämtlicher im Lieferjahr 2027 zur Versorgung angemeldeter Abnahmestellen des jeweiligen Teilnehmers im Verhältnis zu dessen Gesamt-Referenzmenge. Ein Ausgleich von Mehr- oder Minderverbräuchen zwischen verschiedenen Teilnehmern desselben Loses findet nicht …
Lose (2)
- Amt ST
Stadt Niebüll, Gemeinde Leck, Amt Südtondern mit ca. 234 Abnahmestellen und einer Referenzmenge von 2,6 GWh. … - Kom 27
Gemeinden des Amtes Südtondernmit ca. 265 Abnahmestellen und einer Referenzmenge von 1,7 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die …
Eignungsanforderungen (Auszug)
- 4. Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen. Sie erklären, dass Sie sich vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres je Los mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontakte mit Vorlieferanten/Erzeugern sichern.
- 5. Vollständig ausgefüllte Anlage 4 Bietererklärung.
- 6. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten zwei Jahre (2024-2025) des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Ökostromversorgung). Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
- 7. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
- 8. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Die GMSH behält sich vor, Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
- 9. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Elektrizitätsversorgung. Es sind mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 23f5948d-a9e2-47d7-923d-337d78b4a38b-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.