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BW 3 Brücke im Zuge der B 462 über die Rheintalbahn

Angebotsfrist
27.10.2026, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 43
Ort
Rastatt, Baden-Württemberg
Laufzeit
01.02.2027 – 30.11.2028
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
25.09.2026

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Leistungsbeschreibung

BW 3 Brücke im Zuge der B 462 über die Rheintalbahn, Teilbauwerk Süd, Ersatzneubau

BW 3 Brücke im Zuge der B 462 über die Rheintalbahn, Teilbauwerk Nord, Neubau BW 7115 550 "B462; Ufg der DB-Strecke 4000 bei Rastatt", Rückbau

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • § 46 (3) Nr. 3 VgV : Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bieter muss mindestens
  • § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt drei Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerk sowie Fachplanung Tragwerksplanung in der Honorarzone III, LPH 3 und 6, mit anrechenbaren …
  • §46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss mindestens Der Bieter muss mindestens über 2 Ingenieure verfügen. Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage …
  • §46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Daher ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
  • §45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000,00 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2.000.000,00 Mio. € gegeben ist.
  • §45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 200.000 netto Mindestjahresumsatz imTätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre.

Branchen

Ingenieurleistungen, Vermessung & Gutachten in Baden-Württemberg

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 3bb04fee-4bbc-4162-adb1-e270e9a3abc7-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.