noch 26 Tage EU-weite Ausschreibung

Rahmenvereinbarung über Beschaffung von Zscaler Mietlizenzen, Renewal und Konsolidierung

Angebotsfrist
30.10.2026, 10:00 Uhr
Auftraggeber
Münchner Wohnen GmbH
Ort
München, Bayern
Laufzeit
31.12.2026 – 30.12.2027
Geschätzter Auftragswert
360.000 €
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
30.09.2026

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Leistungsbeschreibung

Ziel des Vergabeverfahrens ist die kaufmännische Konsolidierung des Lizenzbestands zum 31.12.2026 im Rahmen eines einheitlichen Software-Mietvertrags (SaaS). Zum Stichtag werden der auslaufende Lizenzstamm (620 Lizenzen) und die Neulizenzen (880 Lizenzen) zu einer Gesamtmenge von 1.500 Lizenzen zusammengeführt. Der Übergang hat für den Auftraggeber nahtlos, ohne vertragliche Unterbrechung und ohne wirtschaftliche Nachteile (z. B. durch Doppelberechnungen oder Deckungslücken am Umstellungstag) zu erfolgen.

Da sich die Mitarbeiterzahl des Auftraggebers zukünftig dynamisch entwickeln kann, behält sich der Auftraggeber die Option vor, über die gesamte Vertragslaufzeit (inklusive der optionalen Verlängerungsjahre bis zum 30.12.2029) flexibel um zusätzliche Mietlizenzen zu erweitern.

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • 1.1. Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) • Die Lieferung muss durch einen vom Hersteller autorisierten Zscaler Reseller erfolgen. Der Bieter hat seine gültige Vertriebsberechtigung (Partner-Status) durch einen geeigneten Nachweis (z. B. Herstellerzertifikat) mit dem Angebot vorzulegen. • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB • Eigenerklärung zum …
  • Der Bieter hat das Formblatt L 1240 vollständig auszufüllen. Die geforderten Mindestdeckungssummen ergeben sich direkt aus Ziffer 13 des EVB-IT-Rahmenvertrags. Das Formblatt L 1240 ist zwingend mit dem Angebot einzureichen.

Branchen

IT-Dienstleistungen & Software in Bayern

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 240d82f5-acb6-42c9-a795-1175d8ef15d2-03 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.