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EU-weite Ausschreibung
Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe, Energieberatung - Beratungsleistungen zu Energiesparmaßnahmen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle -
- Ort
- Bad Homburg v. d. Höhe, Hessen
- Laufzeit
- 01.01.2027 – 31.12.2031
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
Leistungsbeschreibung
Beratungsleistungen zu Energiesparmaßnahmen im Rahmen der städtischen Energiesparförderrichtlinie
Optionen/Verlängerung: Der Vertrag wird über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen. Es wird eine Verlängerungsoption über weitere 24 Monate vertraglich vereinbart, so dass die Vertragslaufzeit spätestens am 31.12.2033 endet.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Der Bieter hat mindestens drei kommunale Referenzprojekte einzureichen, bei denen die Einwohner-zahl der Kommunen 30.000 - 70.000 beträgt. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein und mindestens folgende Leistungen umfassen: • Energieberatung für private Haushalte sowie Bürgerinnen und Bürger • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), • technische Prüfung …
- Nachweis, dass mindestens ein für die Leistungserbringung vorgesehener Mitarbeitende: • in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt wird oder • über eine vergleichbare nachgewiesene Qualifikation im Bereich Energieberatung von Wohngebäuden verfügt. Mindestanforderung: Mindestens einen benannten Energieeffizienz-Experten. Fachpersonal Vorlage einer Projektorganisation mit Benennung …
- Vorlage des Formblatts VHB 235 (falls zutreffend). Vor Auftragsvergabe ist auf Anforderung die "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (VHB 236) vorzulegen. Im Falle des vorgesehenen Einsatzes von Nachunternehmer/n ist von diesem/diesen das Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen vorzulegen.
- Vorlage der Datenschutzerklärung nach DSGVO.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder verbindliche Zusage des Versicherers im Auftragsfall. Mindestdeckungssummen: • Personenschäden: 2.000.000 € • Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 € je Schadensfall. Der Nachweis kann zunächst in Form einer Eigenerklärung erbracht werden. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, den entsprechenden Versicherungsnachweis vor …
- Als Auswirkungen des 5. Sanktionspakets gegen Russland sind aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 Erklärungen zu eventuell bestehenden Verbindungen mit Russland (Personen, Unternehmen, Lieferanten...) abzugeben. Es ist die entsprechende Eigenerklärung zu Artikel 5k der o. g. EU-Verordnung mit dem Angebot einzureichen.
Branchen
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Quelle: Bekanntmachung b3d3174b-0fe4-46f3-ab06-8d7f65e40a11-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.