Lieferung von CO2-neutralem Erdgas für das Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU für das Lieferjahr 2027.
- Angebotsfrist
- 15.10.2026, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden gKU - vertreten durch die ISPEX Consulting GmbH
- Ort
- Königsbrunn, Bayern
- Laufzeit
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Geschätzter Auftragswert
- 540.000 €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
Leistungsbeschreibung
Das Regionalwerk Lech-Wertach-Stauden schreibt die Lieferung von CO2-neutralem Erdgas für das Lieferjahr 2027 im offenen Verfahren nach GWB und VgV aus.
Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich auf rd. 5,4 GWh/a und verteilt sich auf Lieferstellen der folgenden Gemeinden und kommunalen Einrichtungen: Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld, Mittelschulverband Untermeitingen, Grundschulverband Untermeitingen, Gemeinde Graben, Verwaltungsgemeinschaft Stauden,, Gemeinde Oberottmarshausen, Gemeinde Großaitingen, Gemeinde Klosterlechfeld, Kath. Kirchenstiftung "Maria Hilf", Gemeinde Untermeitingen, Gemeinde Obermeitingen, Gemeinde Wehringen.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Es ist eine Eigenerklärung zur Eintragung Registergericht abzugeben. Zu nennen sind das Registergericht und die Registernummer. Ein Formblatt ("Anhang 6") ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
- Angaben über die Ausführung von mindestens drei vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 3 Jahren und einem Gesamterdgasbedarf von mindestens 3.700.000 kWh pro Jahr. Ein Formblatt ("Anhang 5") ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
- Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR (Mindestanforderung/ Ausschlusskriterium). Ein Formblatt ("Anhang 4") ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 64627419-a935-4b22-b088-0b592223ade8-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.