noch 31 Tage EU-weite Ausschreibung

Sanierung Erweiterung Kläranlage Gundelfingen

Angebotsfrist
04.11.2026, 11:00 Uhr
Auftraggeber
Stadt Gundelfingen
Ort
Gundelfingen, Bayern
Laufzeit
29.03.2027 – 15.12.2028
Geschätzter Auftragswert
12.660.000 €
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
27.09.2026

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Leistungsbeschreibung

LOS 1 Bau

LOS 2 M Technik

LOS 3 E Technik

Lose (3)

  1. Sanierung Erweiterung Kläranlage
    Grobmassen: Rückbau / Abbruch Asphalt Rückbau, entsorgen ca. 50 m³ Stahlträger- Containerhalle abb., seitl. lag. (LxBxH=10x20x8) 1 Stck Stahlbetonabbruch (Containerhallefund., Mauern, Fundamente usw.) ca. 250 m³ Rohre, Leitungen, Zeilen ausbauen ca. 300 m …
    geschätzt 8.010.000 €
  2. LOS 2 M Technik
    Auszuführende Leistungen: Diese Ausschreibung beinhaltet die maschinentechnische Ausrüstung für Umbauten an bestehenden Bauwerken sowie Neubauten von Anlagenteilen, im Wesentlichen: 2 x Gebläse 97 Nm³/h für Sandfang 4 x Gebläse für Belebungsbecken 500 Nm³/h …
    geschätzt 3.070.000 €
  3. Sanierung Erweiterung Kläranlage Stadt Gundelfingen
    3.1 Die elektrotechnische Ausrüstung umfasst eine Niederspannungshauptverteilung (NSHV) im neuen Betriebsgebäude, bestehend aus 14 Schaltschrankfeldern, einer Kompensationsanlage sowie einem Serverschrank. Ergänzend dazu wird im Zwischenhebewerk eine …
    geschätzt 2.070.000 €

Eignungsanforderungen (Auszug)

  • Auf Verlangen sind zum Nachweis der Eignung des Bieters die Angaben nach VOB/A (Ausgabe 2016) § 6 a Abs. (2) 1-9 einzureichen.
  • Auf Verlangen sind zum Nachweis der Eignung des Bieters die Angaben nach VOB/A (Ausgabe 2016) § 6 a Abs. (2) 1-9 einzureichen.
  • Auf Verlangen sind zum Nachweis der Eignung des Bieters die Angaben nach VOB/A (Ausgabe 2016) § 6 a Abs. (2) 1-9 einzureichen

Branchen

Elektrotechnik & Elektroinstallation in Bayern

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 164f1ced-3950-4ec2-8834-aa1a53c619f0-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.