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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung), ATC L03AB07 f. d. Z. 01.11.26-31.10.28

Angebotsfrist
05.09.2029, 12:00 Uhr
Auftraggeber
DAK-Gesundheit
Ort
Hamburg, Hamburg
Laufzeit
24 Monate
Geschätzter Auftragswert
1 €
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
18.09.2026

Zu den Vergabeunterlagen ↗

Leistungsbeschreibung

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Interferon beta-1a (ausschließlich zur subkutanen Anwendung), ATC L03AB07, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.11.2026 in Kraft und endet am 31.10.2028. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

Branchen

Medizin-, Labor- & Messtechnik in Hamburg

Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.

Quelle: Bekanntmachung 92cf440e-d456-41b3-a25f-5cfe951ab71a-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.