Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in dem Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel BB03 "Nördliches Heckengäu"
Dienstleistung über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen im Landkreis Böblingen (Linienbündel BB03 - "Nördliches Heckengäu")
- Angebotsfrist
- 12.10.2026, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Landratsamt Böblingen
- Ort
- Böblingen, Baden-Württemberg
- Laufzeit
- 01.07.2027 – 31.12.2036
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
Leistungsbeschreibung
Der öffentliche Auftraggeber ist der zuständige Aufgabenträger im
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG
i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung
des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW).
Der Auftraggeber ist gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige
Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007).
Der Landkreis ist damit für die Sicherstellung eines
ausreichenden Verkehrsangebots in seinem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG).
Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB03 zum 30.06.2027 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2027 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben.
Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien:
- Linie 636 Weissach - Flacht - Perouse - Rutesheim - Renningen
- Linie 637 Renningen Süd - Bf - Robert-Bosch-Campus - Malmsheim (- Rutesheim)
Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach
§ 42 PBefG genehmigt werden sollen.
Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
Zu beachten ist, dass eine Option auf der Linie 637 zur Ausschreibung kommt. In der Option werden zusätzliche Fahrten zwischen Renningen Bahnhof und dem Robert-Bosch-Campus angeboten.
Im Rahmen der Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kann es zu Verschiebungen im S-Bahn- und/ oder Regionalverkehr kommen. Die Deutsche Bahn hat im Juni 2026 eine stufenweise Inbetriebnahme ab vrsl. Dezember 2031 angekündigt. Daher sind die vorgegebenen Busfahrpläne nach Umstellung der S-Bahn- und/oder Regionalverkehre durch den Auftragnehmer auf Kompatibilität mit den dann geltenden S-Bahn- und/ oder Regionalverkehrsfahrplänen zu überprüfen. Mögliche Anpassungen sind mit dem Aufgabenträger und ggf. dem VVS rechtzeitig abzustimmen und umzusetzen. Das Letztentscheidungsrecht hat der Aufgabenträger. Der Auftraggeber stellt klar, dass es sich bei dem beschriebenen Mechanismus um Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB handelt, welche im Falle einer, auch späteren, Inbetriebnahme von S 21 eine Auftragsänderung ohne Neuausschreibung ermöglichen.
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD). Näheres ist Ziff. 5.1. zu entnehmen.
Optionen/Verlängerung: Es wird eine Option ausgeschrieben. Der Bieter hat diese Option mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Die verbindliche Entscheidung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme getroffen. Die Option betrifft folgende Leistungsbestandteile: Leistungen der Linie 637: In der Option werden zusätzliche Fahrten zwischen Renningen Bahnhof und dem Robert-Bosch-Campus angeboten. Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 2 („Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“) einzutragen. 2. Bestätigung über das Bestehen einer …
- HINWEIS: Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, …
- HINWEIS: Sofern das Kriterium mit "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Sonstiges" nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche …
- HINWEIS: Sofern das Kriterium "Eintragung in das Handelsregister" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Eignung zur Berufsausübung" nicht auswählbar war. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 46d026dc-bb8b-4af1-809c-7411c99263bd-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.