Vorortverkehr München – Buchloe 2030+
- Angebotsfrist
- 25.01.2027, 12:00 Uhr
- Auftraggeber
- Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
- Ort
- München, Bayern
- Laufzeit
- 09.12.2029 – 12.12.2037
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 29.08.2026
Leistungsbeschreibung
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007. Betrieb eines Regional-verkehrs im Umfang von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer pro Jahr, auf der folgenden Linie: RB 74: München – Buchloe. Betriebsaufnahme ist zum Fahr-planwechsel im Dezember 2029. Der Vertrag endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2037 (Vertragsdauer: 8 Jahre, zzgl. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen).
Optionen/Verlängerung: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag dreimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Außerdem enthält der Vertrag zwei vorzeitige Kündigungsoptionen für den Auftraggeber, die frühestens zum Dezember 2035 ausgeübt werden kann.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen. Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum …
- Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste …
- Alternative 1: Soweit für das Geschäftsjahr 2025 kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bieter die in den oben unter „Grundfall“ in …
- Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens einer SPNV-Leistung verfügt. Die …
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 91a66d6c-e205-4241-bbd4-24b210a5ae89-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.