Cybersicherheit von Betriebssystemen in software-definierten Fahrzeugen (SecAutomotiveOS)
- Angebotsfrist
- 05.10.2026, 14:00 Uhr
- Auftraggeber
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- Ort
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Laufzeit
- 13 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 01.09.2026
Leistungsbeschreibung
Ziel des Projektes ist es, einen Gesamtüberblick über die im Fahrzeug eingesetzten eingebetteten Betriebssysteme (einschließlich Virtualisierungsumgebungen) und eine Bewertung der Cybersicherheitseigenschaften zu erhalten. Es sollen dabei die Einsatzbedingungen (Hardwareplattformen, Zugriffsmöglichkeiten auf Steuereinheiten usw.) und das Zusammenspiel der Betriebssysteme im Rahmen der Gesamtfahrzeugarchitektur einbezogen werden. Neben der Betrachtung der aktuell auf dem Markt befindlichen Systeme und einschlägiger Standards soll auch ein Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen gegeben werden.
Anforderungen an Fahrzeug-Betriebssysteme aus Cybersicherheitssicht sollen aus den gültigen Regulierungen und Standards abgeleitet werden. Dies schließt Anforderungen an Prüfungen im Rahmen der Typgenehmigung und Marktüberwachung ein.
Neben einer Quellenrecherche für den Marktüberblick sollen auch praktische Analysen an verschiedenen Betriebssystemen durchgeführt werden. Diese sollen im Rahmen des Arbeitspakets 5 (AP 5) durchgeführt werden. Der zu erstellende Prüfkatalog soll hier praktisch verifiziert werden können.
Ergebnis des Projekts ist eine Studie, die die oben genannten Inhalte umfasst.
Eignungsanforderungen (Auszug)
- 1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 2. Ausschluss eines Interessenskonflikts 3. Referenzen 4. Technische Ausrüstung 5. Qualitätsmanagement Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Kapitel 6.2.1.3)
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 16c4626f-b0d4-465f-a830-5f9274d72281-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.