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EU-weite Ausschreibung
Neugestaltung Goethe- & Flugplatzstraße - Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen & Planungsbegleitende Vermessung
- Angebotsfrist
- 08.10.2026, 10:00 Uhr
- Auftraggeber
- Stadt Neustadt an der Weinstraße
- Ort
- Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz
- Laufzeit
- 04.11.2026 – 31.12.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
Eignungsanforderungen (Auszug)
- 1. Referenz Verkehrsanlagen Der Bieter muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt nachweisen. Die Vergleichbarkeit ist anhand folgender Mindestkriterien gegeben: • Planungsgegenstand: Planung einer öffentlichen Verkehrsanlage gemäß § 47 HOAI, z. B.: - klassifizierte Straße (innerörtlich oder außerörtlich) - Geh- und Radwegeanlagen, Erschließungsstraßen, Straßenräume mit komplexen …
- Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, soweit im Formblatt 124 vorgesehen.
- Eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 € für Personenschäden, 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden oder die verbindliche Zusage, diese im Zuschlagsfall abzuschließen.
- Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unter Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Branchen
Automatisch zugeordnet anhand der CPV-Codes und des Titels.
Quelle: Bekanntmachung 85cbc411-5b9c-4aa5-b5a2-3ff6abcead6d-01 im Datenservice Öffentlicher Einkauf (CC0). Alle Angaben ohne Gewähr – rechtlich maßgeblich sind allein die Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen.